ab 15½ Jahre anmelden in der Fahrschule3 Monate vor dem 16. Geburtstag theoretische Prüfung möglich1 Monat vor dem 16. Geburtstag praktische Prüfung möglicham 16. Geburtstag die Fahrerlaubnis kann ausgehändigt werden ab Aushändigung der Fahrerlaubnis läuft auch die 2-jährige Probezeit Krafträder bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung. (Leistungs-Gewicht-Verhältnis max 0,1 kW/kg) Dreirädrige Kfz (symmetrisch angeordnet) bis 15 kW