ab 14½ Jahre anmelden in der Fahrschule3 Monate vor dem 15. Geburtstag theoretische Prüfung möglich1 Monat vor dem 15. Geburtstag praktische Prüfung möglicham 15. Geburtstag die Fahrerlaubnis kann ausgehändigt werden Kleinkrafträder mit max. 45 km/h / 50 ccm und 4 kW (4 kW bei Elektromotoren) keine Probezeit Sie dürfen mit der sogenannten Fahrerlaubnis der Klasse AM anfangs aber nur im Inland fahren diese Einschränkung gilt bis zum 16. Geburtstag. Fahrten ins Ausland sind damit verboten.