Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis B196.Um die Schlüsselzahl 196 für die Fahrerlaubnis der Klasse B zu erhaltenmüssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Der Bewerber muss mindestens 25 Jahre alt sein seit fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzen und eine theoretische und praktische Fahrerschulung durchlaufen. 4 x 90 Min. theoretischer Unterricht 5 x 90 Min. praktischer UnterrichtHierfür ist keine theoretische und auch keine praktische Prüfung erforderlich.Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein berechtigt nur zum Fahren im Inland,keine Erweiterung A2, AKrafträder bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung.(Leistungs-Gewicht-Verhältnis max 0,1 kW/kg)