ab 14½ Jahre anmelden in der Fahrschule1 Monat vor dem 15. Geburtstag theoretische Prüfung möglicham 15. Geburtstag darf mit Prüfbescheinigung gefahren werden. Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen jedoch angebracht werden für die Prüfbescheinigung: ein biometrisches Lichtbild neueren Datums 35 x 45 mm