Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt,davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.Dies gilt auch beim Aufstieg der Klasse A2 auf A.Für den Aufstieg ist dann nur noch eine zeitlich reduzierte praktische Prüfung vorgeschrieben.Die Dauer der Prüfung beträgt in diesen Fällen 40 Minuten.
Klasse A2
ab 18 Jahre
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW,bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt,die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistungabgeleitet sind.